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Regenabflüsse vom Metalldach

Gebäude mit verzinkten Dach- und Fassadenflächen im Zentrum Hamburgs. Kläranlage, Klärschlamm bzw. die Oberflächengewässer wie Alster und Elbe erhalten davon feine Abschwemmungen über Jahr und Tag. Foto: Klaus W. König

Regenabflüsse vom Metalldach

Kirchen- und Rathausdach mit Kupferdeckung, typisch für Hamburg. Die grünen Dächer sind ein Markenzeichen der Hansestadt. Der geringe, aber stetige Abtrag von Patina könnte im Zuge der Grundstücksentwässerung herausgefiltert werden. Foto: Klaus W. König

01.11.2014 |

Regenabflüsse vom Metalldach

Eine Gebäudehülle aus Metall hat einen langen Lebenszyklus, verursacht wenig Erhaltungsaufwand und lässt sich hervorragend wiederverwerten. Ein idealer Baustoff also für nachhaltiges Bauen. Dennoch gibt es bisweilen Kritik von Umweltexperten, speziell aus der Wasserwirtschaft.

Diese Kritik bezieht sich auf ökologische Schäden durch die von Niederschlägen abgetragenen Metall-Ionen. Aktuelle Untersuchungen belegen, dass die seit langem für besonders dauerhafte Bauteile sowohl in Dächern und Fassaden als auch für die Regenwasserableitung eingesetzten Metalle Kupfer und Zink selbst unter Beachtung strenger ökologischer Gesichtspunkte für ihre Einsatzbereiche geeignet sind. Allerdings gilt bei den üblicherweise für die Gebäudehülle verwendeten unbeschichteten metallischen Werkstoffen, dass durch Korrosionsvorgänge das Material an der Oberfläche in Korrosionsprodukte umgewandelt wird. Ein kleiner Teil davon verbleibt als Patina auf der Metalloberfläche, der wesentlich größere Teil wird vom Regenwasser abgeschwemmt und in die Entwässerung verfrachtet. Je nach Ableitungssystem gelangen Metallverbindungen so in Kläranlagen, Vorfluter oder Versickerungseinrichtungen. Die Höhe der Korrosions- bzw. Abschwemmrate ist u.a. von klimatischen Faktoren und von den Konzentrationen an Schadgasen in der Umgebungsluft abhängig. Die auftretenden Metallabschwemmungen führen zu Umweltbelastungen in Boden und Gewässer, wenn sie nicht durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Gewässer im Sinne des Gesetzes sind sowohl Grundwasser als auch Oberflächengewässer. Insofern sind Versickerung und Trennkanalisation gemeint, wenn WHG § 57 in Absatz 1 klarstellt: „Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) darf nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist,…“. Was allerdings Stand der Technik ist in Bezug auf Abschwemmraten von Metallflächen und anderen Schadstoffeinträgen, lässt der Gesetzgeber bislang offen. Ein Anhang „Regenwasser“ zur Abwasserverordnung, in dem entsprechende Verfahren genannt werden, steht noch aus. Übergangsweise gelten daher für Direkteinleitung weiterhin Länderbestimmungen, die nicht einheitlich sind.

Wer die Wirkung des von Kupferdachrinnen abtropfenden Regenwassers auf Terrassen und Wege aus Naturstein kennt, weiß um die vernichtende Wirkung des metallhaltigen Wassers auf Mikroorganismen. Selbst wenn der Belag voll Flechten, Algen oder Moosen ist, der Streifen unter den metallischen Dach-rinnen bleibt frei davon und zeigt die blanke Natursteinoberfläche in ihrer ursprünglichen Erscheinung. Nachvollziehbar ist die Schlussfolgerung privater Gärtner, innerhalb der Dachrinne abfließendes Wasser habe die gleiche toxische Eigenschaft, deshalb wolle man damit nicht das Teich-Biotop im Garten speisen oder das Gemüsebeet wässern.

Zunächst kann festgestellt werden, dass zahlreiche Bundesländer Kriterien entwickelt haben, nach denen die Versickerung von Niederschlagswasser erlaubnisfrei möglich ist. Dabei wird in der Regel eine Bagatellgröße für Metalldächer genannt. Informationsbroschüren dazu sind speziell für Bayern und Baden-Württemberg verfügbar. Sie wurden von der Initiative PRO METALLDACH verfasst und stehen unter www.umweltforum-kupfer-zink.de kostenlos zur Verfügung. Im Merkblatt M 153 der DWA „Empfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ sind Abflüsse von unbeschichteten Dachflächen aus Kupfer, Blei oder Zink mit mehr als 50 m² Flächenanteil als stark verschmutzt eingestuft. Das Gleiche gilt für Verkehrsflächenabflüsse je nach Verkehrsbelastung. Sie bedürfen demnach einer Vorbehandlung vor der Versickerung. Das Arbeitsblatt A 138 der DWA „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ sieht für solche Flächenabflüsse die Versickerung über eine genügend mächtige Oberbodenzone als dezentrale Vorbehandlungsmaßnahme vor. Flächen- oder Muldenversickerung bzw. Mulden-Rigolensystem sind bei ausreichend dicker Oberbodenschicht dazu geeignet. Jedoch haben diese Behandlungsmaßnahmen einen relativ hohen Flächenbedarf. In Ballungsräumen, insbesondere in Stadtzentren, ist die benötigte Fläche für eine Oberflächenversickerungsanlage oftmals nicht vorhanden. Aus diesem Grund sind nach Aussage von Privatdozentin Dr. habil. Brigitte Helmreich (Lehrstuhl für Siedlungswasserwirtschaft der TU München) vor allem in dicht besiedelten urbanen Gebieten Sonderlösungen gefragt, zum Beispiel Filteranlagen.

Die Stadt München forciert den Einbau solcher Filter an bestehenden metallgedeckten Gebäuden, um die Metallionen aus dem Regenabfluss nicht länger in der Kläranlage bzw. im Klärschlamm zu haben. Die Grenzwertliste im Anhang der Abwassersatzung limitiert Einleitungen in Oberflächengewässer auf 0,5 mg/l bei Kupfer und Blei sowie 2 mg/l bei Zink. Pilotprojekte in München sind unter anderen das Finanzamt Karlstraße, das Deutsche Theater in der Schwanthalerstraße, der Bayerische Landtag „Maximilianeum“, das Umspannwerk der Stadtwerkte in Berg am Laim und ein Gebäude der Stadtwerke in der Max-Preisig-Straße. Statt wie bisher in die Kanalisation wird das von den Metalldachflächen abfließende Regenwasser nun in den Untergrund zur Versickerung geleitet, nachdem Filter deutlich über 90 % der Metallfracht entnehmen. Bei der Versickerung ins Grundwasser müssen im Ablauf der Behandlungsanlagen im Jahresmittel 0,05 mg/l bei Kupfer und 0,5 mg/l bei Zink entsprechend den Prüfwerten der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser eingehalten werden. Doch auch hier liegen Segen und Fluch eng beieinander. Fachleute sind sich einig, dass es für die Umwelt gefährlich werden kann, falls Filteranlagen nicht dauerhaft funktionieren, weil sie z. B. nicht gewartet werden. Je einfacher und kostenneutraler Anlagen zu Warten sind, je wahrscheinlicher setzen Grundstückseigentümer und Flächenbetreiber diese Vorgaben um.

(Autor: Klaus W. König)

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