Rutschhemmende Oberflächen sind der beste Garant für wirksame Unfallverhütung. Deshalb sind viele unserer Abdeckungen vom IFA (Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) geprüft und zertifiziert.

Haben Sie sich schon Gedanken zur Rutschhemmung gemacht?

Wir schon. Auch das gehört nach unserem Verständnis zu einem guten Produkt: geprüfte Sicherheit! Sie ist sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum ein wichtiger Bestandteil aller Planungen. Wir möchten, das alle sicher an ihr Ziel kommen - Abdeckungen mit entsprechender Rutschhemmung tragen dazu bei. 


Ein kleiner Exkurs...


Rutschhemmung 

Für Bodenbeläge ergeben sich je nach Verwendungszweck des Raumes unterschiedliche Anforderungen an eine Rutschsicherheit. Vorgaben für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr enthält die GUV-Regel GUV-R181. Die anzuwendenden Prüfverfahren sind in DIN 51130 geregelt. Entsprechend geprüfte rutschhemmende Bodenbeläge werden dabei in die Bewertungsgruppen R 9 (geringe) – R 13 (höchste Anforderung) eingeteilt: 

  • R 9 steht für einen geringen "Haftreibwert" und ist für die normale private An­wendung empfohlen. Trittsicher bis zu einem Neigungswinkel von 3° bis 10° auf der schiefen Ebene. 
  • R 10 steht für einen normalen "Haftreibwert", trittsicher bis zu einem Neigungs­winkel von 10° bis 19° empfiehlt sich für "barrierefrei". 
  • R 11 steht für einen erhöhten "Haftreibwert", trittsicher bis zu einem Neigungs­winkel von 19° bis 27°. 
  • R 12 steht für einen großen "Haftreibwert", trittsicher bis zu einem Neigungs­winkel von 27° bis 35°. 
  • R 13 steht für einen sehr großen "Haftreibwert", trittsicher bis zu einem Nei­gungswinkel von über 35°.

„V“ für Verdrängungsvolumen

Zum Nachweis einer besonders hohen Rutschhemmung gibt es zusätzliche „V“-Werte. Sie machen das Verdrängungsvolumen von Reliefoberflächen kenntlich.

Bewertung der Rutschgefahr

Aufgrund der Bewertung der unterschiedlichen Rutschgefahren sind Bewertungsgruppen für Fußböden in verschiedenen Arbeitsräumen/-bereichen aufgeführt. Sie stellen einen Richtwert dar. Der Bewertung der Rutschgefahr liegen fologende Kriterien zu Grunde: 

  • Häufigkeit des Auftretens gleitfördender Stoffe auf dem Boden und deren Verteilung
  • Art und Eigenschaft der gleitfördenden Stoffe
  • Der durchschnittliche Grad, z.B. die Menge des Stoffes, der Verunreinigung des Fußbodens durch diese Stoffe
  • Sonstige bauliche verfahrenstechnische und organisatorisch     Verhältnisse.

Quelle: GUV-R181 GUB Regel in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr 

Verdrängungsräume - oder die Kennzeichnung V 

Bei Rosten ist der Verdrängungsraum in jedem Fall V10. Bodenbeläge mit Verdrängungsraum haben den Vorteil, dass sich gleitfördende Stoffe unterhalb der Gehebene in den Hohlräumen absetzen können.

Quelle: GUV-R181 GUB Regel in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr 

Geprüfte Sicherheit...

... ist immer ein gutes Gefühl. Unsere Zertifikate stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Zu unseren Zertifikaten

Rutschhemmklassifizierung bei BIRCO

Stahlabdeckungen 

- Gitterrost MW 30/10: Rutschhemmklassifizierung R10/V10

- Gitterrost MW 30/15: Rutschhemmklassifizierung R10/V10 

- Gitterrost BIRCOlight® MW 30/10: Rutschhemmklassifizierung R11/V10 

- Gitterrost BIRCOtopline®:                    Rutschhemmklassifizierung R10/V10

 

 

Gussabdeckungen 

- Doppelsteg-Guss NW 100 - 200: Rutschhemmklassifizierung R12/V10 

- Einfachsteg-Guss NW 100 - 200: Rutschhemmklassifizierung R11/V10 

- Hexagon-Guss: Rutschhemmklassifizierung R10/V10 

 

Blindenleitabdeckungen 

- BIRCO Rippen-/Noppenprofil: Rutschhemmklassifizierung R10/V10 

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