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Entwässerungsrinne an Fassade

Nicht barrierefreier Übergang

Barrierefreier Türbereich

15.06.2014 |

Barrierefreies Bauen

Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen sind eine Voraussetzung für das gesetzlich geforderte barrierefreie Bauen. Aktuelle Veröffentlichungen der Bauforschung weisen auf Defizite bei Produkten, Verarbeitung und Planung hin. Angepasste Regeln der Technik ermöglichen jetzt, die gesetzlichen Anforderungen unter bestimmten Umständen konfliktfrei einzuhalten.

Bis Oktober 2008 gab es einen Widerspruch zwischen den Flachdachrichtlinien des Zentralverbandes des deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH einerseits und den Regelwerken zum barrierefreien Bauen DIN 18 024 und DIN 18 025 andererseits. So genannte „barrierefreie Übergänge“ zwischen innen und außen mit 2 cm oder weniger Schwellenhöhe sind laut Landesbauordnungen und Behindertengleichstellungsgesetzen erforderlich. Diese waren gemäß Flachdachrichtlinien in der Fassung von Mai 1991 allerdings nicht ausreichend für den Schutz der Gebäude vor Niederschlagswasser. Toleriert wurden lediglich Türschwellen mit 5 cm Aufkantung in Verbindung mit unmittelbar davor liegenden Gitterrostrinnen.

Mittlerweile haben sich die anerkannten Regeln der Technik geändert. Die damaligen Ausnahmeregelungen für barrierefreie Übergänge mit 2 cm oder weniger Schwellenhöhe gelten inzwischen, in Übereinstimmung mit den Flachdachrichtlinien, als abdichtungstechnische Sonderlösungen. Nun, im Rahmen der aktuellen Regelwerke, ist deren Anwendung zwischen Planern, Türherstellern und Auszuführenden abzustimmen.

Dazu gehören insbesondere Maßnahmen, die die Beanspruchung durch Niederschlagswasser verringern und die Abdichtung verbessern. Das sind u. a.

  • Vordächer in ausreichender Größe
  • Türrahmen mit Flanschkonstruktion für Dichtungsmaterial
  • Gefälle der Wasser führenden Ebene, das Wasser vom Eingang wegführend
  • Rinnen und Gitterroste, unmittelbar an die Entwässerung angeschlossen und ggfls. beheizt

 
Die aktuell geltenden Regeln der Technik verdeutlichen derartige Maßnahmen mit Zeichnungen, z. B. Bild 10 in DIN 18 195, Beiblatt 1 von Januar 2006. Die Darstellungen sind jedoch so vereinfacht, dass sie als Vorlage für die praktische Umsetzung nicht geeignet sind. Empfehlenswert ist unter anderem an Türrahmen das konsequente Weiterführen des unteren Abdichtungsabschlusses auch am seitlichen Blendrahmen. Rolladenführungen, Entwässerungsöffnungen und Leibungsflächen müssen dabei besonders berücksichtigt werden, um die Gefahr des „Hinterlaufens“ der Dichtungsebene zu vermeiden. Die erforderlichen Abläufe und Entwässerungsleitungen werden nach DIN EN 12 056-3 und DIN 1986-100 bemessen.

(Autor und Bildquelle: Klaus W. König)

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